Allgemeine Geschäftsbedingungen

Meier-Brakenberg GmbH & Co. KG

Brakenberg 29
32699 Extertal
Tel. +49(0)52 62/993 99-0
Fax +49(0)52 62/993 99-3
E-Mail: info@meier-brakenberg.de
Rechtsform: Kommanditgesellschaft
Registergericht: Lemgo HRA 4644
Pers. haft. Gesellschafterin: Meier-Brakenberg Verwaltungs GmbH
Registergericht: Lemgo HRB 6524
Geschäftsführer: Wolfgang Meier, Marc Piechnik
Sitz der Gesellschaften: Brakenberg 29 • 32699 Extertal

 

Stand: 22. Mai 2019

Nachfolgend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Meier-Brakenberg GmbH & Co. KG aufgeführt. Die AGB's können unter folgendem Link als PDF-Dokument herunter geladen werden: Allgemeine Geschäftsbedingungen - Meier-Brakenberg (293 kB)

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ein Anerkenntnis durch uns in Schrift- oder Textform stattgefunden hat, welches sich immer nur auf das Einzelgeschäft bezieht.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Zum Vertragsschluss ist grundsätzlich eine Auftragsbestätigung mindestens in Textform erforderlich.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit Vertragsanbahnung und Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Sollten es zu keinem Vertragsschluss kommen, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung
Die angegebenen Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Unsere Leistung ist binnen einer Frist von 7 Tagen nach Datum der Rechnungserstellung zahlbar.
Zum Skontoeinbehalt ist der Vertragspartner nicht berechtigt, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart.
Ist der sich aus der Rechnung sowie dieser Regelung ergebende Zahlungstermin überschritten, kommt der Kunde automatisch in Verzug. Die entstehenden Rechtsfolgen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Erfüllungsort / Gefahrübergang bei Versendung
Erfüllungsort der vertraglichen Leistungen ist D-32699 Extertal (Deutschland).
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Sache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Sache(n) pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Dritten aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Trifft einer der voran genannten Fälle ein, verpflichtet sich der Kunde die Adresse des Dritten herauszugeben, zwecks Einziehung der Forderung durch Meier-Brakenberg.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Sache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

§ 8 Gewährleistung
(1) Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung/Abnahme.
Hiervon abweichend gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer (§ 14 BGB) ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.
Liegt ein Kaufvertrag vor, ist die Kaufsache gebraucht und ist der Käufer kein Verbraucher (§ 13 BGB), ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Diese Ausschlüsse bzw. Verkürzungen gelten nicht, sofern der Mangel durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder zwingend gesetzlich gehaftet wird, oder der Mangel in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gegeben ist.
(2) Die Gewährleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Zeigen sich Mängel, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat zu erfolgen in Textform. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist Meier-Brakenberg zur eigenen Ausübung des Wahlrechts bzgl. Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.
(3) Sollte sich das Gewährleistungsverlangen des Kunden wegen Fehlens eines Gewährleistungsmangels als unberechtigt herausstellen, so ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten der vermeintlichen Mängelbeseitigung zu übernehmen.

§ 9 Garantie
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich fixiert, werden von Meier-Brakenberg keine Garantiezusagen oder Zusicherungen im Rechtssinne außerhalb der gesetzlich bestehenden Gewährleistungsrechte abgegeben.

§ 10 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Mangelfolgeschäden sowie Ersatz für entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es wird gesetzlich zwingend gehaftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 11 Vertragssprache / Rechtswahl / Gerichtsstand
(1) Die Vertragssprache ist deutsch. Werden Vertragsexemplare oder Teile zusätzlich in einer anderen Sprache abgefasst, so gilt bei Unklarheiten oder Abweichungen die deutschsprachige Version.
(2) Der Vertrag einschließlich der Form seines Zustandekommens und sämtliche, sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch über dessen Zustandekommen und Gültigkeit, sind die Gerichte am Geschäftssitz der Meier-Brakenberg GmbH & Co KG, D-32699 Extertal (Deutschland) ausschließlich zuständig. Diese Regelung gelten auch für Verbraucherverträge gem. ROM I, 6, soweit der Verbraucher durch die Anwendung von deutschem Recht materiell nicht schlechter gestellt wird im Sinne von ROM I, 6 Abs.2.